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Richtlinien
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| König : | Bei Abholung am 2. Festtag | 50 L |
| bei der Generalversammlung, die auf das Fest folgt | 50 L | |
| Königin : | Bei Abholung am 1.Festtag des nächstfolgenden Schützenfestes | 50 L |
3.3 Einladungen zum Schützenfest an verschiedenen Firmen und Personen
sowie an auswärtige Vereine erfolgen anhand eines besonderen Verzeichnisses.
Mit auswärtigen Vereinen wird gegenseitig wie folgt konsultiert:
bei Schützenfesten: Königspaar, Hofstaat, Vorstand und alle Vereinsmitglieder werden zur Beteiligung aufgerufen.
Schützenvereine : nach Einladung
bei Jubiläumsfesten: wie vor,
Schützenvereine: wie vor, und aus der näheren Umgebung.
3.4 Gliederung des Bataillons bei Festumzügen
Seit dem Jahr 1953 feiern wir alle 2 Jahre ein Sommerfest.
Der König wird gleichermaßen durch den Abschuss des Vogels ermittelt und trägt die Bezeichnung "Sommerkönig".
Er wird vom Vorsitzenden zum Sommerkönig ausgerufen und erhält als äußeres Zeichen der Königswürde:
1 Orden für Sommerkönige mit Gravur und
1 silberne Schützenschnur
Ein Hofstaat besteht hier nicht.
Der amtierende Sommerkönig nimmt bei Schützenfeste mit seiner Dame am Königstisch Platz.
| Bierspende an den Verein nach Abschuss des Vogels | 50 L |
| bei der Generalversammlung, die auf das Fest folgt | 50 L |
Der Flaschenkönig wird bei Schützenfeste und Sommerfeste durch den Abschuss der Flasche oder Fass ermittelt und erhält dafür:
1 Orden für Flaschenkönige
| Zuwendung an den Verein | 150,00 € |
6. Zepter, Krone und Reichsapfel
Für den Abschuss von Zepter, Krone und Reichsapfel erhalten die Beteiligen je 1 grüne Schützenschnur ist die bereits vorhanden, dann 1 Eichel.
Zuwendung an den Verein
| Für den Abschuss von Zepter, Krone, Reichsapfel | je 125,00 € |
Von jedem Vereinsmitglied wird der jeweilige festgesetzte Jahresbeitrag erhoben. Die beitragsfreie Vereinsmitgliedschaft nach Vollendung des 75. Lebensjahr ist aufgehoben. (Beschluss der Generalversammlung vom 13.Januar 2006)
8. Ehrungen und Verleihungen von Orden für besondere Verdienste
Ehrungen, Jubiläen und Beförderungen gleich welcher Art, sind zum Zeitpunkt des Ereignisses während der Vorübung zum Schützenfest oder zum Biwak, nur nach Kalenderjahre vorzunehmen.
Abgrenzungen nach Geburts- oder Eintrittsjahren innerhalb eines Kalenderjahres, sowie ein Vorgriff auf Folgejahre werden hiermit ausgeschlossen.
Während der Generalprobe zum Schützenfest oder zum Biwak werden geehrt für:
| 25- jährige Vereinszugehörigkeit | 1 Anstecknadel |
| 40- jährige Vereinszugehörigkeit | 1 Anstecknadel |
| 50- jährige Vereinszugehörigkeit | 1 Anstecknadel |
| 60- jährige Vereinszugehörigkeit | 1 kl. Orden |
| 65- jährige Vereinszugehörigkeit | 1 kl. Orden |
| 70- jährige Vereinszugehörigkeit | 1 kl. Orden |
| 75- jährige Vereinszugehörigkeit | 1 gr. Orden |
Ordensverleihungen oder Ehrungen für besondere Verdienste während der Offiziers- oder Vorstandstätigkeit werden vom Vorstand zu den einzelnen Festen individuell geregelt.
Für 10 jährige Vorstandstätigkeit wird der Hubertusorden verliehen.
Zur Beerdigung eines Mitgliedes spendet der Verein einen Kranz oder auf Wunsch einen entsprechenden Betrag in Höhe von 50 €. Der Kranz wird von 2 Vereinsmitgliedern getragen.
10. Reihenfolge der Veranstaltungen, Versammlungen und Vorstandssitzungen eines Vereinsjahres
Wir feiern jährlich wechselweise ein Schützen oder Sommerfest. Wird ein Schützenfest gefeiert, dann findet im Frühjahr des darauf folgenden Jahres eine Schützenfestnachfeier statt. ln dem Jahr, wo ein Sommerfest gefeiert wird, machen wir ein Biwak.
Vorstandssitzungen werden nach Bedarf einberufen. Vor den Schützenfesten findet eine Sitzung gemeinsam mit den Offizieren statt.
Die Generalversammlung wird einmal jährlich im Monat Januar durchgeführt.Hierzu spendet der amtierende Schützenkönig bzw. Sommerkönig 50 L Bier( aber nur nach dem jeweiligen Schützen- bzw. Sommerfest).
Zum Schützenfest oder Sommerfest und zur Generalversammlung werden
alle Vereinsmitglieder persönlich eingeladen.
Aufrufe oder Bekanntmachungen zu andern Versammlungen, Veranstaltungen
oder Beerdigungen erfolgen durch die Presse oder durch Aushang von besonderen
Plakaten.
Im Jahr 1985 wurde aus Anlass des 125 jährigen Vereinsjubiläums erstmals ein Kaiserschießen durchgeführt.
Der Kaiser wird durch Abschuss des Vogels ermittelt. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Er wird vom Vorsitzenden zum Kaiser aufgerufen. Er trägt während seiner Amtszeit als äußeres Zeichen der Kaiserwürde die Kaiserkette. Danach erhält er den Kaiserorden mit Gravur. Ein Hofstaat besteht nicht.
Bei offiziellen Anlässen vertritt der Kaiser den amtierenden Schützenkönig, sofern der verhindert ist.
| Zuwendungen des Kaisers an den Verein : | 250,00 € |
| Abschuss der Flasche/Fass | 150,00 € |
| Für den Abschuss der Flasche/Fass erhält der erfolgreiche Schütze einen Orden. | |
| Insignien : Krone, Zepter und Reichsapfel | je 125,00 € |
Für den Abschuss der Insignien erhalten die Beteiligten je 1 grüne Schützenschnur oder, sofern bereits vorhanden, eine Eichel.
12.1 Jubiläen von Vereinsmitgliedern
Altersjubiläen, Ehejubiläen und besondere Anlässe von Vereinsmitgliedern werden nach Einladung mit einer Abordnung von Vorstandsmitgliedern/Offiziere besucht. Seitens des Vereins wird ein Präsent überreicht.
Schützenverein Stockum e.V.
59368 Werne Stockum
| Ernst Homann | Karl Heinz Backhove |
| 1.Vorsitzender | 1.Geschäftsführer |